AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für standesamtliche und freie Trauungen der Firma Hochzeits- und Festeservice Arias, Schloss Stammheim (nachfolgend nur Schloss Stammheim bezeichnet).

Sehr geehrte Gäste,

herzlichen Dank für Ihre Entscheidung, ihre Trauung in unserem Haus durchzuführen. Unser Ziel ist es, Ihnen Ihren Hochzeitstag bei uns so angenehm wie möglich zu gestalten. Dazu gehört auch, dass Sie genau wissen sollten welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben.

1. Allgemeine Regelungen

Für sämtliche zwischen Schloss Stammheim und dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarungen gelten, vorbehaltlich schriftlicher Individualabreden, nachfolgende allgemeine Geschäftsbedingungen. Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

2. Vertragspartner

Als Vertragspartner gilt der Auftraggeber laut Anmeldung/ Auftragsbestätigung, auch wenn er für andere namentlich genannte Personen bestellt oder mitbestellt.

3. Vertragsabschluss, Vertragsinhalt

Der Vertrag kommt durch die vom Auftraggeber unterzeichnete Anmeldung / Auftragsbestätigung von Schloss Stammheim zustande. Diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil; sie gelten für sämtliche Leistungen.

Erweiterungen des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs nach Vertragsabschluss, etwa in der Personenzahl oder durch zusätzliche Leistungen sind durch die Auftraggeber unter Beachtung einer Ausschlussfrist von 7 Tagen vor der Veranstaltung anzuzeigen und bedürfen der Zustimmung von Schloss Stammheim. Sie sind gesondert zu vergüten.

Bei einer unverbindlichen Reservierung geben wir grundsätzlich eine Option für 7 Tage. In dieser Zeit halten wir die besprochenen Räumlichkeiten frei. Optionen werden nur für jeweils einen Termin vergeben. Innerhalb der Optionszeit ist eine verbindliche Reservierung schriftlich per Anmeldung / Auftragsbestätigung mitzuteilen. Dabei genügt auch eine elektronische Übermittlung.

4. Vertragsrücktritt / Kündigung

Um vom Vertrag zurückzutreten, bedarf es einer eindeutigen Bestätigung des betroffenen Vertragspartners, wobei auch hierfür eine Schriftform unbedingt erforderlich ist.

Schloss Stammheim steht ein außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund jederzeit zu. Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben bei beharrlichem Vertragsbruch, grober Verletzung der Treuepflicht, erheblichem Rückstand bei Zahlungsverpflichtungen, mehrfaches absprachewidriges Verhalten, dass zu einer erheblichen Mehrbelastung des Vertragspartners führt und höhere Gewalt wie Naturkatastrophen jeder Art, insbesondere Unwetter, Erdbeben, Überschwemmungen usw.

Bei Stornierungen von Veranstaltungen wird eine Bearbeitungsgebühr von pauschal 50 Euro erhoben.

Bei einer kurzfristigen Stornierung innerhalb 4 Monaten vor Veranstaltungstermin werden 100 % der anfallenden zur Zeit geltenden Grundgebühren erhoben.

Für die kurzfristigen Stornierungen ist Schloss Stammheim berechtigt, für die Grundgebühren, die für eine Reservierung entstehen, einen angemessenen Ersatz zu verlangen, da eine Neuvergabe des Termins für eine Veranstaltung nicht mehr möglich ist.

5. Preise / Zahlungen

Grundlage für die Rechnungsstellung ist die zur Zeit der Veranstaltung gültige Preisliste.

Die erste Besichtigung ist kostenfrei. Nach erfolgter Anmeldung kann jede weitere Besichtigung mit € 30,00 je angefangene halbe Stunde abgerechnet werden.

Schloss Stammheim ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und der Vorauszahlungstermin kann im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

Die Rechnung ist grundsätzlich nach Erhalt der Rechnung sofort fällig und ohne Abzug zahlbar.

Nach Fälligkeit können Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt werden.

6. Personenzahl

Die bis spätestens 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilte Personenzahl ist grundsätzlich Berechnungsgrundlage.

Erscheinen mehr als die angemeldete Anzahl an Gästen / Teilnehmer, wird nach der tatsächlichen Anzahl der Gäste / Teilnehmer abgerechnet.

7. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für die ordnungsgemäße Erfüllung der laut Vertrag vereinbarten Inhalte und verpflichtet sich dem Auftraggeber gegenüber eine bestmögliche Dienstleistung zu gewähren.

Der Auftragnehmer haftet nicht für:
– Verluste / Diebstahl in den Räumlichkeiten sowie für Beschädigungen auf den Parkplätzen.
– Ausführung und Qualität der durch Schloss Stammheim vermittelten Leistungen, wie Musiker, Fotografen etc.

Der Auftraggeber haftet im Zusammenhang mit Schäden / Verunreinigungen an den Räumlichkeiten /Außenanlagen und deren Einrichtung, sowie an der Unterhaltungselektronik und allen sonstigen elektronischen oder mechanischen Geräten, die durch den Auftraggeber selbst oder den Besuchern der Veranstaltung entstehen.

Im Fall der Reklamation hat der Auftraggeber eventuelle Mängel unverzüglich, d. h. während der Veranstaltung dem Auftragnehmer gegenüber zu rügen, sodass dieser die Möglichkeit der Nachbesserung hat. Soweit das Rügerecht durch den Auftraggeber nicht innerhalb der o. g. Frist ausgeübt wird, ist eine spätere Reklamation ausgeschlossen.

8. Trauung

Das ausgewiesene Trauzimmer ist ausschließlich für die Trauung zu nutzen. Eine anderweitige Nutzung ist nur nach Rücksprache mit dem Auftragnehmer möglich und kann mit zusätzlichen Gebühren abgerechnet werden.

Sollte die Nutzung des Schlossgartens und des Trauzimmers / Hochzeitszelt erforderlich sein (z.B. wegen schlechtem Wetter), kann der Auftragnehmer die laut Preisliste entsprechenden Gebühren je Nutzung verlangen.

Die Aufenthaltsdauer beträgt ab Einlass (halbe Stunde vor Trautermin) maximal 2 Stunden. Bei längerem Aufenthalt ist Schloss Stammheim berechtigt für jede angefangene halbe Stunde 50,00 EUR zu berechnen.

9. Korkgeld / Gedeckpreise

Grundsätzlich ist es nicht gestattet Speisen oder Getränke mitzubringen. Bei einer ausdrücklichen Genehmigung unsererseits erlauben wir uns ein Korkgeld / Gedeckpreis je nach Aufwand zu berechnen.

10. Reinigungskosten

Das Werfen von Reis und anderen Streuartikeln, sowie Verunreinigungen der Räumlichkeiten und Außenanlagen sind verboten. Bei Nichtbeachtung werden Reinigungskosten in angemessener Höhe berechnet (Haftung siehe Punkt 7.).

Mitgebrachte Gegenstände wie z. B. Geschenke, Blumen, Dekoration etc. sind am Ende der Veranstaltung mitzunehmen. Bei Nichtbeachtung wird die Entsorgung berechnet.

11. Feuerschutzbestimmungen

Aufgrund von Brandschutzbestimmungen ist es nicht genehmigt Wunderkerzen oder sonstige Feuerwerkskörper in unseren Räumlichkeiten und auf dem Gelände von Schloss Stammheim abzubrennen.

Für Verletzungen / Schäden / Beschwerden haftet der Auftraggeber.

12. Fundsachen

Gefundene, überlassene, vergessene oder übergebene Gegenstände der Auftraggeber oder den Besuchern der Veranstaltung sind von diesen innerhalb der nächsten 7 Werktage im Schloss Stammheim abzuholen, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Sollten die Auftraggeber oder eine von ihr beauftragte Person die Gegenstände innerhalb von 4 Wochen nach Veranstaltungsende nicht abgeholt haben, so hat Schloss Stammheim das Recht, alle Gegenstände über einem Wert von 100,00 € einem öffentlichen Fundbüro zu übergeben und Gegenstände, deren Wert unter 100,00 € liegen, zu entsorgen. Die Schätzung der Werthaltigkeit liegt dabei im Ermessen des Auftragnehmers. Fehleinschätzungen gehen dabei zu Lasten des Auftraggebers. Die Kosten für eine Entsorgung hat der Auftraggeber zu erstatten. Schadensersatzansprüche stehen dem Auftraggeber wegen der Entsorgung nicht zu.

13. Datenverarbeitung

Die Auftraggeber erklären sich damit einverstanden, dass ihre Daten, sofern erforderlich an der Durchführung der Veranstaltung beteiligte Personen weitergegeben werden können. Schloss Stammheim haftet nicht für den Missbrauch der Daten durch Dritte, sofern die Weitergabe der Daten unter Beachtung der oben stehenden Regelungen erfolgt ist. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche durch Schloss Stammheim mit der Durchführung der Veranstaltung erlangten Informationen, insbesondere den Veranstaltungsplan, nicht für die Durchführung einer ähnlichen Veranstaltung zu nutzen oder zur Nutzung bereitzustellen.

Alle Vereinbarungen, insbesondere Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Erfüllungs- und Zahlungsort ist für die Vertragsparteien Schloss Stammheim.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksamen Bestimmungen durch Bestimmungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommen.

Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag oder aufgrund dieses Vertrages gilt Florstadt / Stammheim als Gerichtsstand. Es gilt deutsches Recht.

Hochzeits- und Festeservice Arias

Schloss Stammheim

Allgemeine Geschäftsbedingungen gültig ab dem 01.01.2024 bis auf Widerruf.